Ausweisung von Lärmschutzzonen

(19.10.2011) Bürgermeister von Neumann bedauert, dass bei der kürzlich erfolgten Ausweisung der Lärmschutzzonen für Fluglärm das Gemeindegebiet von Ginsheim-Gustavsburg weitgehend unberücksichtigt geblieben ist und folglich auch nur sehr wenige Haus- und Wohnungseigentümer in der Gemeinde einen Anspruch auf passiven Lärmschutz haben.

Lediglich ein kleiner Siedlungsbereich im Nordosten Gustavsburgs wurde in die Nachtschutzzone einbezogen, im Ortsteil Ginsheim befindet sich kein einziges Wohnhaus in einer für den Anspruch auf passiven Schallschutz relevanten Schutzzone (Tag-Schutzzone 1 oder Nacht-Schutzzone).

Das Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitet zur Zeit parzellenscharfe Pläne, die erkennen lassen, welche Eigentümer im Einzelnen einen Antrag auf Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen stellen können. Sobald diese Pläne vorliegen, wird die Gemeinde über das genaue Procedere der Antragstellung informieren. Für die Abwicklung zuständig ist jedoch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 
 

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