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Wenn Sie sich durch Fluglärm gestört fühlen, wenden Sie sich unmittelbar an die Fluglärmbeschwerdestelle der Fraport AG. Sie können Ihre Beschwerde telefonisch, schriftlich oder per Email vortragen.
Geben Sie an, an welchem Tag, an welchem Ort und zu welcher Uhrzeit der beanstandete Flug stattgefunden hat. Nennen Sie - soweit erkennbar - auch die Fluggesellschaft und begründen Sie kurz, warum Sie sich besonders belästigt gefühlt haben.
Fluglärmbeschwerdestelle der Fraport AG
FON: 0800/2345679
FAX: 069/69070081
Wenn Sie Ihre Beschwerde versenden wollen, klicken Sie bitte hier !
Anlage 1 zum Merkblatt
Übersicht Schutzzonen
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Lage des Grundstücks/ der baulichen Anlage: |
Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen: |
1. |
Tag-Schutzzone 1 |
Für bauliche Schallschutzmaßnahmen an schutzbedürftigen Einrichtungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 FlugLärmG und Wohnungen
Es müssen bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen vorgenommen werden, die die Einwirkungen durch Fluglärm mindern. Umfassungsbauteile sind Bauteile, die die Anlage nach außen abschließen wie z.B. Fenster, Türen, Rolladenkästen, Wände, Dächer. Nachbesserungen sind gegenüber einem Austausch vorrangig
Durch die Maßnahmen müssen die Werte des § 5 Zweite FlugLSV erreicht werden. Was dafür im Einzelfall erforderlich ist, ist durch einen Gutachter bzw. Bauingenieur zu bestimmen. Je nach Lage der Wohnräume könnten Wohnungsbegehungen erforderlich werden. |
2. |
Tag-Schutzzone 2 |
Es gibt keinerlei Aufwendungserstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. (Das FlugLärmG sieht jedoch vor, dass neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen müssen, für deren Kosten der Bauherr einzustehen hat.) |
3. |
Nacht-Schutzzone |
Für bauliche Schallschutzmaßnahmen einschließlich Belüftungseinrichtungen an schutzbedürftigen Einrichtungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 FlugLärmG und Wohnungen für Räume, die in nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen benutzt werden. Nach Auffassung der Fraport AG stellt in dem äußeren Isophonenband (50 bis 55 dB) i.d.R. bereits ein herkömmliches Fenster der Schallschutzklasse 2 im geschlossenen Zustand den erforderlichen Schallschutz sicher – hier wären allenfalls Lüfter zu installieren („Lüfterzone“). In den folgenden Konturen (gestuft in 5 dB-Schritten) steigen die Schallschutzanforderungen, d.h. der erforderliche Schalldämmwert R` w, res ist größer.
Belüftungseinrichtungen sind technische Anlagen an Fenstern oder Kaminen, die für eine Belüftung der betroffenen Räume sorgen; Klimaanlagen zählen nicht dazu
Schlafräume sind Räume, die bestimmungsgemäß und nicht nur kurzzeitig oder vorübergehend zum Nachtschlaf genutzt werden. |
4. |
Die bauliche Anlage liegt nur zum Teil in der Tag-Schutzzone 1 bzw. in der Nacht-Schutzzone |
Die bauliche Anlage gilt als ganz in der entsprechenden Schutzzone gelegen und die dort erforderlichen Aufwendungen werden erstattet (s.o.) |
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