Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
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VO Lärmschutzbereiche

Aufgrund des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) verordnet die Landesregierung - PDF

VGH-Beschluss 10.10.2011 und
Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main

23/2011
Kassel, den 11. Oktober 2011

Mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2011 hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die aufschiebende Wirkung der Klagen verschiedener Anwohner aus Rüsselsheim und Offenbach gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 insoweit angeordnet, als der Planfeststellungsbeschluss planmäßige Flüge in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr zulässt.

Die Anwohner waren mit ihren im Februar 2008 gestellten Eilanträgen gegen den gesamten Planfeststellungsbeschluss erfolglos geblieben (Beschluss des Senats vom 15. Januar 2009, 11 B 358/08.T u. a.). Ihre Klageverfahren sind durch Beschluss des Senats vom 27. Januar 2008 bis zum rechtskräftigen Abschluss der vorab durchgeführten Musterverfahren (11 C 227/08.T u. a.) ausgesetzt worden.

Der Senat hat die nunmehr mit dem Ziel eines „Nachtflugverbots“ gestellten Eilanträge angesichts der für den 21. Oktober 2011 beabsichtigten Inbetriebnahme der Nordwestbahn und damit auch der in dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Flüge in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr zum Anlass genommen, seinen Beschluss vom 15. Januar 2009 in diesen Punkten von Amts wegen abzuändern. Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2009 (11 C 227/08T u. a.) schon festgestellt, dass die Zulassung der Flüge in der so genannten „Nachtkernzeit“ zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft sei, den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben und den Antragsgegner zur Neubescheidung im Wege der Planergänzung verpflichtet, und hält an dieser auf mehrere tragende Gründe gestützten Entscheidung fest. Demnach ergibt die in den Eilverfahren zu treffende, eigenständige Ermessensentscheidung, dass die durch den Nachtfluglärm abwägungserheblich betroffenen Antragsteller mit ihren Klagen in diesem Umfang Erfolg hätten. Ihr Aussetzungsinteresse überwiegt infolge dessen das Interesse am Sofortvollzug dieser Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses.

Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes besteht nicht (11 B 1587/11.T, 11 B 1834/11.T). © 2011 Hessischer Verwaltungsgerichtshof . Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel

Beschluss des VGH Kassel

Urteil im Verwaltungsstreitverfahren der Stadt Offenbach am Main, der Stadt Mörfelden-Walldorf, der Stadt Neu-Isenburg, der Stadt Raunheim, der Stadt Rüsselsheim, der Klinikum Offenbach GmbH gegen das Land Hessengegen das Land Hessen vom 21.08.2009 - PDF 417 Seiten

Planfeststellung Ausbau Flughafen Frankfurt [PDF]

Einwendungen übergeben

Mehrere Hundert Einwendungen von Bürgern gegen den Flughafenausbau wurden am Montag, dem 7. Mai, von Vertretern der Gemeinden Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg im Regierungspräsidium Darmstadt übergeben. Gleichzeitig wurde von den Anwälten der Gemeinden eine umfangreiche Stellungnahme zu den kürzlich ausgelegten geänderten Ausbauunterlagen eingereicht.

Bild: Übergabe der Einwendungen am 7.Mai 2007 im Regierungspräsidium Darmstadt
v.l.n.r.: Hans-Jürgen Birkholz (Bi Nauheim), Otmar Weiler (Gem. Ginsheim-Gustavsburg), Hans Eck (Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung), Hans Jantschek (Gem. Bischofsheim)

Nach Auffassung der von den beiden Kommunen beauftragten Kanzlei Wurster-Wirsing-Schotten sind auch die von Fraport nachgebesserten Unterlagen in den Bereichen Luftverkehrsprognose, Lärm und Naturschutz weiterhin so mangelhaft, dass sie nicht als Grundlage für einen Planfeststellungsbeschluss taugen. Die Flughafenbetreiberin habe wieder einmal Auflagen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr einfach ignoriert und unter anderem die geforderte vertiefte Untersuchung von Alternativen zur Nordwestbahn nicht durchgeführt. Entsprechend lautet die Forderung der Mainspitzkommunen, die Unterlagen erneut zur Überarbeitung an Fraport zurück zu geben.


Angeblich kein Fluglärm in der Mainspitze ?

Bürgermeister Richard von Neumann bezieht bei Erörterungstermin in Offenbach zum Thema Flughafenausbau Stellung... (Volltext)


"Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt - Einwendung der Kommunen Rüsselsheim, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg vom 02.03.2005 (Kurzfassung)"

"Fotos von der Übergabe der Einwendungen gegen den Flughafenausbau am 02.März 2005" | "Fotos vom Eingang der 60 Aktenordner mit Fraport-Antragsunterlagen zum Flughafenausbau am 14. Dezember 2004 im Rathaus Ginsheim"

 
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Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer A380-Werft am Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 26.11.2004 (PDF-Dokument, 406 Seiten, 2,6 mb)


Planfeststellungsverfahren betreffend Erweiterungsmaßnahmen für die Wartung von Airbus A 380-Flugzeugen - A 380-Werft - am Flughafen Frankfurt Main vom 01. August 2004 (PDF-Dokument, 105 Seiten, 243 kb)


Raumordnungsverfahren Flughafen Frankfurt Main
Landesplanerische Beurteilung
Darmstadt, 10. Juni 2002, REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT
Raumordnungsverfahren Flughafen Frankfurt Main, Landesplanerische Beurteilung, 10.06.2002 (PDF-Dokumnt 817 kb)


Einwendungen der Stadt Rüsselsheim, Gemeinde Bischofsheim und der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg gegen das geplante Vorhaben zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main vom 30. 01 2002. Das 400 Seiten umfassende Dokument liegt als PDF-File auf unserem Server. (1,22 MB download)


Raumordnungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) und dem Raumordnungsgesetz (ROG) Ausbau Flughafen Frankfurt. Durchführung eines Scoping-Termins nach § 5 UVPG. Abstimmung des vorläufigen Untersuchungsrahmens für die UVS / Stellungnahme der Gemeinde Ginsheim- Gustavsburg (PDF-Dokument - 28 Seiten). 27.10.2000


Beschlüsse der Gemeinde zum Flughafenausbau (PDF-Dokument 5 Seiten)
Ginsheim-Gustavsburg,
18.05.2000

Fotos von der Übergabe der Einwendungen der Kommunen zum Raumordnungsverfahren am 1. Februar 2002.

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Fotodokumentation
Fotos von der Übergabe der Bürgereinwendungen zum Raumordnungsverfahren am 4. Januar 2002

 
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