Neue Landebahn – Hoffen auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ?
Nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21. Oktober 2011 ist nun das eingetreten, was die Gemeinde in den vergangenen 11 Jahren mit allen gebotenen politischen und juristischen Mitteln zu verhindern versucht hat:
Der Ortsteil Gustavsburg wird trotz eingeschränktem Nachtflugverbot völlig verlärmt und auch in Ginsheim machen sich die ersten Folgen der Kapazitätsausweitung mit einem Anstieg der Lärmbelastung bemerkbar. Erklärte Absicht des Flughafenbetreibers ist, den sogenannten Kapazitätseckwert von 83 auf 90 (ab Winterflugplan 2011) und dann sukzessive auf 126 Flugbewegungen pro Stunde anzuheben. Damit wird in beiden Ortsteilen der Fluglärm noch weiter zunehmen.
Das eingeschränkte Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr, das der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) auf Antrag unserer Anwälte durchgesetzt hat, ist zwar ein nicht zu unterschätzender Teilerfolg, reicht aber nicht aus, um die Lebensqualität in der Mainspitze zu erhalten. Dies gilt umso mehr, als durch die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 13. März 2012 dieses Nachtflugverbot weiter aufgeweicht werden könnte. Bleibt das höchste deutsche Verwaltungsgericht bei seiner bisherigen Linie, wird zukünftig nur noch eine sogenannte Kernnacht zwischen 24.00 und 5.00 Uhr geschützt sein.
Bleibt als Fazit: Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn und deren Absegnung durch die Rechtsprechung ist die Auseinandersetzung um die Folgen des Flughafenausbaus nicht zu Ende. Die anhaltenden Demonstrationen zeigen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger nicht mehr bereit sind, den Lärmterror widerstandslos hinzunehmen.
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